Compliance

Unterweisung:
Lieferkettengesetz

LearnID Modul Lieferkettengesetz
Schulungsinhalte:
30 Minuten
  • Einführung & Begriffsbestimmungen
  • Risikomanagement und Risikoanalyse
  • Grundsatzerklärung, Präventionsmaßnahmen & Abhilfemaßnahmen
  • Beschwerdeverfahren
  • Dokumentations- und Berichtspflicht
Rechtliche Grundlagen:
  • § 6 LkSG
Verfügbare Sprachen:
  • Flagge DEDeutsch
  • Flagge ENEnglisch

Modul: Lieferkettengesetz

Das Unterweisungsmodul “Lieferkettengesetz” ist für alle Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter.

Die Unterweisung “Lieferkettengesetz” ist eine Maßnahme zur Sicherstellung von Compliance-konformem Verhalten im Unternehmen. Ziel ist es, die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards in der Lieferkette sicherzustellen. Das zugrundeliegende Lieferkettengesetz ist seit 2023 in Kraft. Sie gibt Mitarbeitern Orientierung und sorgt so für Sicherheit auf allen Seiten.

Sicher unterwegs mit E-Learning: effizient und digital

Mit LearnID, powered by LapID, unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter digital und ortsunabhängig zu relevanten Compliance-Themen. Durch das webbasierte E-Learning-Tool können Ihre Mitarbeiter Compliance-Unterweisungen zu Themen wie Datenschutz, IT-Sicherheit oder Wettbewerbsrecht jederzeit selbstständig durchführen. Und so funktioniert´s:

  • Sie wählen die erforderlichen Unterweisungsmodule aus.
  • Die Module werden den Mitarbeitern im LapID Kundensystem zugewiesen.
  • Ihre Mitarbeiter werden zum Unterweisungstermin automatisch informiert.
  • Im LapID Portal können die zugewiesenen Unterweisungen gestartet und durchgeführt werden.

Nach Abschluss aller Module erhalten Ihre Mitarbeiter ein Zertifikat über die Durchführung. Die abgeschlossenen Unterweisungen werden rechtssicher im LapID System dokumentiert.

Fragen und Antworten rund ums Thema Lieferkettengesetz

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um das Modul Lieferkettengesetz, die Inhalte und Anforderungen – schnell, klar und auf den Punkt.

Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen zu Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette des Unternehmens.

Seit 2023 gilt das Lieferkettengesetz für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten, seit dem Jahr 2024 gilt es darüber hinaus auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.

Die Umsetzung des Lieferkettengesetzes erfolgt durch die Einführung und Einhaltung von internen Richtlinien, Risikoanalysen und der regelmäßigen internen Schulung der Mitarbeiter.

Eine Sensibilisierung der Mitarbeiter für die Anforderungen des Lieferkettengesetzes ist daher von besonderer Bedeutung.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im LapID Blog in den folgenden Beiträgen:

Die Lieferketten in Unternehmen werden immer internationaler. Aber nicht immer werden die Menschenrechte und erforderliche Umweltstandards eingehalten. Das Lieferkettengesetzverpflichtet Unternehmen nun dazu, die eigenen Lieferketten zu überprüfen und unternehmerische Sorgfaltspflichten einzuhalten. Die wichtigsten Fragen im Überblick in Teil 1 der Beitragsreihe: Lieferkettengesetz: Überblick über die wichtigsten Fragen

Bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes Strafe: Es drohen erhebliche Konsequenzen, wenn sich Unternehmen nicht an das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz halten. Im zweiten Teil unserer Serie haben wir zusammengestellt, für wen das Gesetz gilt, was Unternehmen beachten müssen, und wie sie ihren Pflichten nachkommen können: FAQ: Lieferkettengesetz und die Bedeutung für Unternehmen

Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden sind verpflichtet, ihre Lieferkette regelmäßig auf die Einhaltung von Menschenrechten, Arbeitsschutz und Umweltbelange zu prüfen. Was es genau zu berücksichtigen gilt und wie vor allem die Mitarbeiter mitgenommen werden können, zeigen wir in unserem Überblick zum Lieferkettengesetz. Inklusive der sieben wichtigsten Sorgfaltspflichten: Sorgfaltspflichten in Lieferketten für Unternehmen

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